Eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO war definitiv nicht mein Ziel in der gegen mich neulich anberaumten Hauptverhandlung wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften. Angestrebt hatte...Eine Verfahrenseinstellung nach § 153 a Abs. 2 StPO war definitiv nicht mein Ziel in der gegen mich neulich anberaumten Hauptverhandlung wegen der Verbreitung gewalt- oder [...] Weiterlesen »



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