Leserfragen

Auf dieser Seite können Sie (mir) bei Bedarf und Interesse Fragen rund um folgende Themen stellen:

  • Straffälligkeit
  • Leben in Haft
  • Resozialisierung

Nur keine unnötige Scheu. Ich beiße nicht.

Auch Fragen zu anderen Bereichen des großen Themas “Haft” beantworte ich selbstverständlich gerne. Nutzen Sie also die Möglichkeit, Ihrem Ex-Knacki die Fragen zu stellen, die Sie schon immer stellen wollten, die zu stellen sie aber bisher nie wagten.

20 Kommentare zu “Leserfragen”

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  1. Andi sagt:

    Hallom erst mal.
    ich muss morgen in die jva Nürnbergund würde ein tv gerät mitnehmen.welche grösse ist erlaubt und wie geht das ganze

  2. Hallo Andi…

    Einen Fernseher wirst Du zum Strafantritt höchstwahrscheinlich nicht selbst mitnehmen dürfen. Das wäre eher ungewöhnlich. Versuchen kannst Du es natürlich trotzdem.

    Nimm ihn einfach mal mit. Vermutlich wirst Du ihn aber erst mal eine Weile abgeben müssen (das heißt: er wird in der so genannten “Kammer” aufbewahrt…), bis er durch die JVA überprüft wurde (überprüft auf etwaige verbotene Gegenstände, die sich in ihm befinden könnten…). Das kann im ungünstigsten Fall ein paar Wochen dauern.

    Bitte vergewissere Dich selbst über die derzeit geltenden Regelungen, indem Du in der JVA anrufst. Hier die möglichen Nummern (nur Du selbst weißt weißt, wohin Du zum Strafantritt geladen wurdest…):

    JVA Nürnberg
    Mannertstraße 6
    90429 Nürnberg
    Tel.: 0911/321-02

    oder

    Außenstelle Lichtenau:
    Windsbacher Str. 7
    91586 Lichtenau
    Tel.: 09827/927170

    oder

    Jugendarrestanstalt:
    Mannertstr. 36
    90429 Nürnberg
    Tel.: 0911/321-3480

    Dort wirst Du erfahren, wie groß der Fernseher maximal sein darf (Bildschirmdiagonale). Ich bin sicher, man hilft Dir gerne weiter. Die Regelungen sind von JVA zu JVA und von Bundesland zu Bundesland nämlich unterschiedlich.

    Ich wünsche Dir eine erträgliche Haftzeit. Hoffentlich ist’s nicht zu lang. Alles Gute für Dich.

    Vollzugsteilnehmer

  3. Mark sagt:

    Hallom erst mal.
    ich muss morgen in die jva Nürnbergund würde ein tv gerät mitnehmen.welche grösse ist erlaubt und wie geht das ganze

    +1

  4. Lana sagt:

    Muss man denn seine Adresse schreiben ,wenn man einem U-Häftling einen Brief schreibt ,
    ohne dass man Kontaktverbot hat oder eben Dinge schreibt ,die nicht reingehören .

  5. Hallo Lana,

    Du kannst den Brief natürlich auch ohne Angabe des Absenders abschicken.

    Vollzugsteilnehmer

  6. Katharina sagt:

    hallo, was hast du gefühlt als du entlich draußen warst?

  7. Hallo Katharina,

    das ist eine gute Frage. Ganz allgemein war ich natürlich erst einmal erleichtert. Allerdings war mir auch klar, dass die eigentliche Strafe jetzt erst beginnen und nie enden würde.

    Vollzugsteilnehmer

  8. Manuela sagt:

    ich kann es sagen was für ein gefühl ist frei zu sein dann den ich habe auch schon mal in dresden gehockt und habe meine geldstrafe abgehockt ich kann nur sagen war unbeschreiblich endlich frei zu sein und den menschen wo man lieb in armen zu nehmen und so er geht es alles gut geht auch meinen mann dann am 20.12.2011 wenn alles gut geht und er nicht verurteilt wir für eine sache wo er nicht war den ich kann es bezeugen das er es nicht war aber wer glaubt schon der frau :-( den am 7.12.20011 muss ich meine aussage machen und am 9.12.2011 fällt dann das urteil freispruch oder 5-15 jahre haft :-(

  9. Manuela sagt:

    also wenn fragen sind ich kann auch was sagen den ich kenne mich auch aus mitllerweile mit knast aus ob angehöhrige oder auch als selber knacki ;-) aber ich kann nur sagen wie es in görlitz und bautzen ist in der jva auch zum thema u-haft kann ich was sagen wenn einer fragen hat ;-)

  10. Nathalie sagt:

    Ich war während der Verhaftung meines Freundes bei einer Freundin und nun stehe ich ohne Haustürschlüssel dar! Da mein Freund leider noch fast 4 Wochen seine Geldstrafe absitzen muss, stellt sich für mich die dringende Frage, ob ich an seine persönlichen Sachen in der JVA komme? Oder bleibt mir dieser Zugang verwehrt?

    Hoffe auf schnelle Antworten!

  11. Hallo Nathalie…

    Du selbst kommst an die Sachen Deines Freundes nicht heran.

    Er muss beantragen, dass der Haustürschlüssel an Dich herausgegeben wird (z.B. bei einem Besuch; oder er wird an der Pforte hinterlegt, und Du holst ihn dann dort ab).

    Ist Dein Freund in U-Haft oder Strafhaft? Davon hängt es nämlich ab, wer über diesen Antrag entscheidet: der zuständige Richter oder die JVA selbst in Eigenregie.

    Vollzugsteilnehmer

  12. Nathalie sagt:

    Danke für die schnelle Antwort!

    Mein Freund sitzt lediglich in Strafhaft.

  13. Tatjana sagt:

    Hallo zusammen,

    ich werde am 10.01.meine einjährige Haftstrafe antreten müßen (wegen Betrug)in der JVA Zweibrücken.
    Gibt es hier auch Frauen,die schon eingesessen waren?
    Ich weiß überhaupt nicht was auf mich zukommen wird und keine Ahnung ob ich das alles überstehen werde und vor allem WIE…:-/

    lieben gruß,Tatjana

  14. masha sagt:

    Hallo,
    bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen. Mein Kompliment für die Gestaltung. Dann kann ich ja auch gleich eine Frage loswerden. Wie finde ich eine Brieffreundin im Knast, der ich nicht nur regelmäßig schreiben kann, sondern gelegentlich auch kleine Päckchen (Leckereien, Kosmetika oder Zigaretten) schicken kann?

    Tatjana, ich wünsche dir viel Glück und alles Gute. Wenn ich dir irgendwie helfen kann, sag mir Bescheid.

    Liebe Grüße
    Masha

  15. masha sagt:

    Tatjana, ich wünsche dir viel Glück und alles Gute.
    Wenn ich dir irgendwie helfen kann, sag mir Bescheid.

    Liebe Grüße
    Masha

  16. Sandra sagt:

    Welche Berufe kann man nach der Haft ausfuehren zb hat man im Knast eine Ausbildung als schlosser ca zwei Jahre angefangen und dann kommt man raus wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass man mit seiner vorgeschichte wie zb schwere koerperverletzung, raub, waffenbesitz usw dann in freiheit in den beruf angenommen bzw angestellt wird?? LG Sandra

  17. stimmviech sagt:

    Post, die den Justizvollzug kritisch hinterfragt, wird ja gern mal angehalten.Mal angenommen, ein Gefangener beauftragt einen Anwalt, in seinem Namen ein Weblog aufzusetzen, worin die als Anwaltspost verschickten Beiträge veröffentlicht werden. Verstößt der Anwalt dann gegen Standesrecht oder macht sich sogar strafbar?

  18. Hallo Masha,

    zum Thema “Brieffreundin in Haft” – versuch’s mal hier: http://www.jail-mail.net

    Vollzugsteilnehmer

  19. Hallo Stimmviech…

    Wie wäre es, wenn Sie diese Frage bei Gelegenheit mal den Herren RAs Vetter oder Hoenig stellten? Dort sind Sie doch offenbar regelmäßiger Leser.

    Aus dem Bauch heraus würde ich persönlich sagen: Solche Texte für Blogbeiträge dürfen gar nicht per geschlossener Verteidigerpost versandt werden, da sie mit dem Verfahren selbst nichts zu tun haben. Aus meiner laienhaften Sicht fiele das unter den Begriff “Kassiber“. Darauf würde sich wohl auch kein seriöser Anwalt einlassen.

    Vollzugsteilnehmer

  20. Tatjana sagt:

    Hallo Masha,
    Dankeschön,das ist sehr lieb von Dir.
    Ich bin gerade unterwegs um meine Haft heute anzutreten.
    Ich würde mich sehr über eine Brieffreundin freuen.
    Tatjana Müller
    JVA Zweibrücken
    Johann-Schwebel-Str.33
    66482 Zweibrücken

    Lieben Gruß,Tatjana

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