Wenn ich diesen aktuellen Beschluss des Landgerichts Dortmund lese, wird mir schlecht – und alle Nackenhaare stellen sich mir auf. Um was es geht? Verkürzt in eigenen Worten zusammengefasst:
“Ein Mensch, der aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss(te), darf (bzw. durfte) diesen Umstand einem potentiellen Vermieter nicht verschweigen.”
Folgendes war passiert: Ein zwangsweise aus der Sicherungsverwahrung entlassener Straftäter hatte eine Wohnung angemietet, seinen Vermieter allerdings nicht darüber informiert, dass er zu dieser Gruppe von Personen gehört. Nachdem der Vermieter von der Vorgeschichte seines Mieters erfahren hatte, hatte er den Mietvertrag angefochten und den ehemaligen Gefangenen zur sofortigen Räumung der Wohnung aufgefordert.
Das Landgericht Dortmund (Beschluss: 1 S 198/11) gab dem Vermieter nun Recht. Es fabuliert, ein interessierter Mieter habe zwar nicht die Pflicht, dem potentiellen Vermieter gegenüber Angaben zu Vorstrafen oder zu Ermittlungsverfahren zu machen, die gegen ihn anhängig sind. Der hier zu entscheidenden Fall liege aber anders. Warum das denn?, wird sich der interessierte mündige Beobachter jetzt fragen. Tja, ganz einfach:
Es kommt auf den Grund an, aus dem der ehemalige Gefangene aus der Haft frei kam. Oder anders gefragt:
“Konnte oder musste der Straftäter freigelassen werden?”
Ersteres (=kann) ist nur dann der Fall, sofern er als resozialisiert gilt. Folge: Er steht in der Regel (nur) unter Bewährung. Zweiteres (=muss) tritt regelmäßig nach Verbüßung der kompletten im Strafurteil verhängten Freiheitsstrafe ein, sofern anschließend keine weitere freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet ist. Eine solche gefürchtete Maßregel ist ja auch die besagte Sicherungsverwahrung.
In dem Fall, den das LG Dortmund zu entscheiden hatte, galt der Ex-Gefangene als nicht resozialisiert. Klar! Ja, es waren sogar massive begleitende Auflagen angeordnet worden – dies vermutlich (und nun komme ich zum eigentlichen Aufreger-Thema) im Rahmen des durch die Strafvollstreckungskammer bei der Haftentlassung erlassenen Beschlusses zur Führungsaufsicht. Darin werden Weisungen und Auflagen erteilt.
Ich überspitze und erweitere bzw. verallgemeinere diesen Beschluss des Landgerichts Dortmund jetzt einmal ganz bewusst:
“Jeder Vertrag, der mit einem nicht resozialisierten Straftäter geschlossen wurde, kann vom anderen Vertragspartner im Hinblick auf das bisherige Verschweigen dieses Fakts bei späterer Kenntnisnahme sofort gekündigt werden.”
Wie gesagt: Jeder Gefangene, der seine Haftstrafe (aus welchem Grund auch immer…; vielleicht – so wie ich – sogar auf eigenen Wunsch hin…) bis zum letzten Tag verbüßt und anschließend entlassen wird, ja, entlassen werden muss, gilt per se offiziell als nicht resozialisiert. Er steht daher – wie der Mensch, den der besagte Beschluss des LG Dortmund betrifft – grundsätzlich erst mal eine Weile unter Führungsaufsicht.
Was also kommt jetzt als nächstes? Müssen so genannte Endstrafler, die (noch) der Führungsaufsicht unterstehen, letztendlich damit rechnen, von einem Tag zum anderen aus dem Sport- oder Fitness-Club ausgeschlossen (= Kündigung des Vertrags) zu werden, sobald ihre Vergangenheit ans Licht kommt? Wird man als Endtrafler aus dem Zug geschmissen, wenn man erkannt und dem Schaffner gemeldet wird? Abwarten.
Wie sieht’s aus, wenn ein solcher Mensch ein, zwei Wochen innerhalb Deutschlands urlaubt und in einem Hotel übernachtet? Schmeißt ihn der Hotelier mitten in der Nacht raus, wenn die Wahrheit ans Licht kommt? Können Cafés, Restaurants und Bars es sich (überhaupt) noch erlauben, Menschen zu bedienen, die gerade eine Freiheitsstrafe bis zum letzten Tag abgesessen haben? Und wie ist’s im (dunklen) Kino? Eintitt verboten?
Diese Liste ließe sich fast unendlich fortsetzen, bedenkt man alle Verträge des täglichen Lebens, aus denen sich – aufgrund der Persönlichkeit einer Vertragspartei – diffuse Gefahren oder Nachteile für die andere Vertragspartei ergeben könn(t)en. Und darum ging es dem Gericht ja (auch): um befürchtete negative Auswirkungen zum Nachteil einer Partei. Hier wird wieder einmal prognostisch in die Christallkugel geschaut. Übel!
Ich denke, unsere Gesellschaft tut sich mittel- und langfristig weiß Gott keinen Gefallen damit, (ungeliebte) Randgruppen noch weiter an den Rand der Gesellschaft zu drücken. Integration hingegen wäre sehr angesagt. Aufeinander zugehen, anstatt einander den Rücken zuzuwenden. Das Herz öffnen – und nicht grimmig die Arme vor der Brust verschränken. Umdenken ist angesagt, im (ehemaligen) Land der Dichter und Denker!
Gott sei dank hatte ich selbst das Glück, trotz meiner partiell dunklen Lebensgeschichte wieder mit offenen Armen empfangen zu werden. Was wäre wohl gewesen, wenn ich ausschließlich auf Ablehnung gestoßen wäre. Ich weiß es nicht sicher. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass manch einer in dieser Situation die Nerven verlieren kann, erneut schwere Straftaten begeht, nur um dorthin zu kommen, wo er zuhause ist: in den Knast.
Und wer will diese neuen Straftaten schon?! Sie etwa?!
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