WICHTIG – Ein neues Portal: Knast-Info
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Wie man im Beitrag Therapie nachlesen kann, hatte ich ja im Januar 2010 endlich einen Therapeuten gefunden, der bereit war, über sechs Jahre nach meiner Entlassung aus der Haft die Therapie ambulant weiterzuführen, zu der mich die zuständige Strafvollstreckungskammer durch eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht im Jahre 2004 verpflichtet hatte.
Mehr dazu übrigens hier noch mal zum Nachlesen:
Diese Therapie wurde inzwischen erfolgreich abgeschlossen, also beendet. Dies hat mir mein Therapeut für das Gericht schriftlich bestätigt. Der für mich zuständige Bewährungshelfer Herr T. zeigte sich äußerst erfreut und übersandte die besagte therapeutische Bestätigung neulich an die Strafvollstreckungskammer.
In meinem damaligen Beschluss zur Führungsaufsicht ist diese Therapieweisung ja verankert. Die Nichtbefolgung der Auflage hatte zur Folge gehabt, dass das Gericht die Dauer meiner Führungsaufsicht über die üblichen maximal fünf Jahre erst mal auf unbestimmte Zeit verlängert hatte. Jetzt, da dieser Grund entfallen ist, sollte ja eigentlich auch die Führungsaufsicht beendet werden.
Und nun warten wir alle sehr gespannt darauf, was passiert.
[Update am 1. Juli 2011: Dies ist passiert.]
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