als Zeuge vor Gericht

Am Ende dieses Beitrags hatte ich vor mehreren Wochen angedeutet, ich würde mich demnächst mit einem Thema bschäftigen, bei dem für mich eine Antwort auf die Frage nicht ganz unerheblich ist, wann denn genau eine als Zeuge vor Gericht getätigte uneidliche Falschaussage verjährt (ist). Schließlich will ich mich nach all den Jahren wegen einer Lapalie nicht selbst ins Knie schießen. Verständlich, hm?! Anyway, die dafür geltende absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren ist schon lange abgelaufen. Gut so. Also werde ich nunmehr frei von der Leber weg berichten:

Die Geschichte spielt in den 90er Jahren in der JVA S. (Bayern). Auch dort gab es unter den Gefangenen selbstverständlich kleine Geschäfte, die offiziell allerdings untersagt sind, da sie die Sicherheit und Ordnung der Anstalt stören (können). Ein Mitgefangener von mir namens T. machte solche Geschäfte mit zwei leicht geistig minderbemittelten Kollegen. Oder anders gesagt: er zockte sie ein Mal ganz bewusst ab. Als Strafe dafür, dass er seinerseits nicht lange zuvor von ihnen übers Ohr gezogen worden war. Doch nun wollte er schlauer sein.

Allgemein gesagt ging es etwa um Folgendes: T. ließ sich von den zwei Mitgefangenen eine bestimmte Ware besorgen (Wert: im dreistelligen DM-Bereich), weigerte sich anschließend aber, dafür die zugesagte Bezahlung zu leisten. Er vertröstete sie von Tag zu Tag, von Woche zu Woche. Ich bekam das hautnah mit, weil ich mich mit T. täglich austauschte und mit ihm in gewisser Weise “befreundet” war – zumindest war er mir sympathischer als diese anderen beiden Typen. Zudem hatte ich als Hausarbeiter der Abteilung ohnehin den Überblick über (fast) alles.

Es kam irgendwann zu einem Punkt, an dem T. Angst bekam: Die zwei abgezockten Schmalachen hatten ihm nämlich Prügel angedroht. Dies vertraute er mir an und er bat mich, die Augen offen zu halten, sobald einer der Herren oder beide über unsere Abteilung in Richtung seines Haftraums schlurfen würde(n). Denn: Der so ziemlich einzige Ort, wo ein Gefangener einem Mithäftling unbemerkt aufs Maul hauen kann, ist dessen Haftraum. Oder die Dusche. Dort bekommt es ja sonst keiner mit. Außer vielleicht ich selbst schon im Vorfeld, da ich aufgrund meines Knastjobs als Kalfaktor bei ziemlich freier und eigenverantwortlicher Zeiteinteilung sowieso fast den ganzen Tag lang an der Brüstung des Sternbaus stand, rauchte, Kaffee trank und interessiert beobachtete, was so abging.

Und so war es denn auch. Die zwei adrenalingesteuerten Grenzdebilen stürmten eines Tages plötzlich an mir vorbei, Richtung T.s Haftraum. Ich wusste, dass er gerade “zuhause” war. Ich zögerte kurz und überlegte, was nun zu tun sei. Schließlich wollte ich nicht wirklich in irgend etwas Blödes mit reingezogen werden. Schon waren die beiden Raubritter in T.s Zelle verschwunden und nicht mehr zu sehen. Spontan eilte ich in diese Richtung. Da stürmten sie auch schon wieder aus dem Haftraum heraus, an mir vorbei, ein, zwei Meter hinter ihnen T., eine großen Plastikkanne schwenkend, die zu drei Vierteln mit kochend heißem Wasser gefüllt war – Letzteres erfuhr ich aber erst später.

Ich befand mich gerade zwischen den zwei panisch Flüchtenden und ihrem wütenden Verfolger, als T. ihnen plötzlich die Plastikkanne in hohem Bogen hinterher warf. Ich sah sie Gott sei Dank auf mich zufliegen und konnte gerade noch durch einen Sprung nach rechts ausweichen. So viel Glück hatte der hintere der beiden Flüchtenden nicht: ihn traf die Kanne samt kochendem Wasser im Nacken. Er schrie auf, lief aber weiter. Und schon war die ganze Geschichte vorbei. Mitbekommen hatte dieses Spektakel außer mir niemand. Ich beeilte mich, das verschüttete Wasser (eine recht große Wasserlache!) mit Lappen und Wischer aufzuwischen – das gehörte ja zu meinem Job. Erst im Nachhinein wurde mir klar, dass ich dadurch quasi “Beweismittel” vernichtet hatte.

T. erzählte mir bald darauf, er habe just an diesem Tag mit dem Kommen der beiden Angreifer gerechnet und – rein prophylaktisch – mal Wasser in der Plastikkanne (max. Inhalt: zwei Liter) vor sich hin kochen lassen. So dass er quasi eine Abwehrwaffe hätte, so sie denn tatsächlich in seinen Haftraum eindrängen, die zwei Schuldeneintreiber. Als sie dann hereingestürmt seien, hätten sie sich beide gleich auf ihn gestürzt und ihn mit Fäusten bearbeitet. Irgendwie aber habe er sich ihnen entwinden können, die Kanne mit dem kochenden Wasser zu greifen bekommen und ihnen angedroht, sie mit dem Wasser zu begießen. Da seien sie geflüchtet – und er hinterher. Den Rest hatte ich ja selbst gesehen. Wirklich sehr amüsant.

Monate später, ich war schon nicht mehr in der JVA S., erhielt ich plötzlich die Ladung zu einem Gerichtstermin. Der im Nacken Verbrühte hatte T. angezeigt, und ich sollte vor dem AG in R. als Zeuge erscheinen. Kontakt hatte ich zu keinem der Betroffenen mehr gehabt, meine Sympathien galten aber nach wie vor eindeutig T. – unsere Wellenlänge war einfach dieselbe gewesen. Kurz darauf wurde ich nach R. verschubt.

Vor Gericht ging es dann darum, wieviel bzw. ob denn überhaupt heißes Wasser in der Kanne gewesen war, als T. sie auf dem Gang den beiden Flüchtenden hinterher schmiss. T. hatte nämlich sinngemäß zuvor folgende Einlassung abgegeben: Bei dem Gerangel im Haftraum sei die Kanne umgefallen und hätte den Geschädigten verbrüht. Ein Unfall also, quasi. Ich selbst sagte dann aus, nach dem Kannenwurf seien nur ein paar Spritzer (!) Wasser auf dem Boden zu sehen gewesen, die ich ratzfatz mit ein paar Blättern Toilettenpapier aufgewischt hätte. Von einer großen Menge könne man da wirklich nicht sprechen, und wenn die Kanne voll bzw. gut gefüllt gewesen wäre, hätte ich das auf jeden Fall mitbekommen.

Meine glaubhafte Aussage stütze offenbar auch T.s Tatversion. Warum hätte ich auch lügen sollen?! Das Verfahren gegen T. wurde eingestellt.

Anmerkung:
Ich bin mir im Nachhinein nicht sicher, welches Aussageverhalten ich an den Tag gelegt hätte, wäre ich zum Zeitpunkt dieser Verhandlung noch immer in der JVA S. – und damit in Reichweite des Verletzten – gewesen. Letzterem war natürlich klar, dass ich gelogen hatte und (auch) durch meine Aussage T.s Verhalten nicht gesühnt worden war. Vermutlich wäre ich in der JVA S. anschließend gewisser Repressalien durch den Anzeigenerstatter ausgesetzt gewesen. Und Fäuste im Gesicht, na, sowas hätte ich nicht unbedingt gebraucht. Es kann also gut sein, dass ich unter anderen Voraussetzungen doch bei der Wahrheit geblieben wäre. Aber so?! Ich hatte ja nichts zu befürchten und konnte T. noch einen Freundschaftsdienst leisten…

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