Ich verkaufe hin und wieder mal Sachen bei eBay.
Neulich hatte ich einen fabrikneuen und noch original verpackten Damenduft im Rennen. Los wurde ich ihn für nicht mal zwanzig Euro – ein Schnäppchen, da es sich um ein Markenparfum handelte, für das man z.B. bei Douglas ungefähr das Doppelte berappen muss. So weit, so gut.
Leider war ich zu faul, ein eigenes Artikelbild anzufertigen. Stattdessen nahm ich mir eins aus dem Netz (Google Bildersuche). Das hätte ich besser nicht tun sollen. Denn: Gestern flatterte mir eine Abmahnung ins Haus. Ich habe sie anonymisiert und stelle sie exklusiv zur allfälligen Begutachtung ins Netz.
Hier also ist das Anwaltsschreiben samt Unterlassungserklärung:
[zum Vergrößern bitte auf die Scans klicken]
Dummerweise kenne ich mich mit dieser Thematik leider überhaupt nicht aus. Hinzu kommt, dass ich – selbst bei gutem Willen – definitiv keine 300 Euro habe, die ich diesen netten Menschen bis zum erwähnten Datum in den Rachen schieben könnte. Wie auch, als momentaner ALG II-Bezieher?! Anbieten könnte ich höchstens eine Ratenzahlung. Und damit meine ich wirklich sehr geringe monatliche Raten, im untersten zweistelligen Bereich.
Bevor ich mich jetzt irgendwie ungeschickt verhalte, stelle ich den hier mitlesenden Rechtskundigen einfach mal folgende Fragen anheim:
- Steht in diesem Schreiben irgend etwas, das – aus rechtlichen Gründen – gar nicht drin stehen dürfte?
- Wird von mir in dieser Unterlassungserklärung möglicherweise etwas verlangt, das über das hinaus geht, das zu erklären ich rechtlich verpflichtet bin? Falls “ja”: was?
- Was passiert, wenn ich diese Erklärung so abgebe, mich aber unter Vorlage von Nachweisen als zahlungsunfähig erkläre, eine Ratenzahlung anbiete, wodurch der für die Gesamtsumme gesetzte Zahlungstermin natürlich nicht eingehalten werden kann? Verklagen die mich dann zwangsläufig bzw. automatisch?
- Ganz allgemein gesagt: Was tun?
Vielleicht mag sich ja jemand in den nächsten Tagen dazu äußern. Ganz unverbindlich natürlich. Helfen würde das bestimmt.
Schönen Dank schon jetzt.
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Ich spare mir höhnische Bemerkungen, das ist unangemessen und es sind schon Klügere reingefallen. Es gibt im Internet Seiten, die Abmahnungen zum Thema haben, hier ist eine:
http://www.abmahnungs-faq.de/
Es gibt dort auch eine Seite mit guten Ratschlägen:
http://www.abmahnungs-faq.de/pages/de_index_reaktionen.html
Interessant scheint die “Modifizierte Unterlassungserkl.” zu sein, aber da muß man jedes Wort auf die Goldwage legen.
Viel Erfolg!
@ Werner:
Danke. Sehr rücksichtsvoll!
Den Links bin ich gefolgt, allerdings bin ich noch immer unsicher. Ich lassse mir das heute noch mal ausführlich durch den Kopf gehen und entscheide dann, wie ich mich verhalte.
So blöd das jetzt klingt, aber mit 300 € hat es dich noch relativ gut getroffen.
Was ich bis jetzt gelesen habe, gab es auch schon Abmahnungen wegen ähnlichen Urheberrechts”verletzungen” (eigentlich nur eine super Art, per Abmahnungen Geld zu verdienen), bei denen die Beträge die Grenze zum 4-stelligen angekratzt haben…
Aber trotzdem: 300 € sind viel, erst Recht, wenn man AG II empfängt.
Du könntest deine Freunde / Verwandten fragen, ob dir jemand das Geld leihen kann.
Ich bin jetzt auch nicht gerade informiert in Rechtslagen, aber gibt es nicht Institutionen, an die man sich bei solchen Fragen wenden kann?
(Wird einem ein Gespräch mit dem Anwalt bezahlt, wenn mah AG II empfängt?)
Zu empfehlen ist hier wohl die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da die vorgeschlagene wohl m.E. zu weit gefasst ist (wie die meisten). Evtl gleichzeitig die bestehende Zahlungsunfähigkeit kundtun und um Ratenzahlung bzw. Herabsetzung des Betrages bitten.
Notfalls versuchen, mit Beratungsschein zum Anwalt zu gehen. Was aber bei UWG/UrhG-Sachen wohl aussichtslos ist.
Wie ich dem Anwaltschreiben entnehme, wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung lediglich versichert. Solange keine Originalvollmacht der Abmahnung beigefügt ist: modifizierte UE abgeben, das war es. Es war notwendig, die Originalvollmacht der Abmahnung beizufügen (zwingend). Die Kostenrechnung kann sich der Anwalt in die Haare massieren.
@ kengura:
Danke für den Tipp.
Ich habe seitdem (= seit fünf Monaten) nichts mehr von der Sache gehört, nachdem ich die Abmahnkönige angeschrieben hatte. Insofern hat sich die ganze Geschichte offenbar erledigt. Hoffe ich.
Andernfalls werde ich noch einmal darüber bloggen.