Briefe in den Knast


WICHTIG – Ein neues Portal: Knast-Info

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Wenn ich so in meine Blog-Statistik schaue, fällt mir auf, dass viele Leute auf die Knastgeschichten stoßen, wenn bzw. indem sie beispielsweise nach folgenden Begriffen googeln:

  • Briefkontakt für Inhaftierte
  • Gefangene Briefe
  • Knast Briefe schreiben
  • Briefkontakt Knast
  • was schreibe ich einem Gefangenen der JVA
  • Brief an Freund, der im Knast ist

Offenbar ist Bedarf an einem Thema, das das Schreiben von Briefen in den Knast behandelt. Diesen Bedarf stille ich hiermit gerne.

Zuerst zur Art und Weise der Adressierung des Briefumschlages. Verwenden Sie dazu einfach den Namen des Inhaftierten in Verbindung mit der Anschrift der JVA, in der er inhaftiert ist. Beispiel: der Adressat heißt Max Mustermann, und der Knast befindet sich in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.

Adressieren Sie demnach wie folgt:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Das reicht völlig aus. Wenn Sie möchten, fügen Sie hinter der Straße in Klammern noch “JVA” an: (JVA). So kann nichts schiefgehen.

Bitte denken Sie daran, auf dem Kuvert Ihren Absender zu vermerken. Gefangene werden hin und wieder  spontan und unangekündigt in eine andere Haftanstalt verlegt oder entlassen. Bei Verlegungen sollte die Post eigentlich automatisch in die neue JVA weitergeleitet werden, aber dies klappt nicht immer. Wird ein Inhaftierter entlassen, so geht die für ihn noch eingehende Post in der Regel an Sie zurück. Manche JVAs senden Briefe nach der Entlassung des Gefangenen auch an dessen neue Adresse, sofern diese bekannt ist. Verlassen würde ich mich darauf allerdings lieber nicht. Im ungünstigsten Fall kommt Ihr Brief nach einiger Zeit mit dem Vermerkt “unbekannt verzogen” an Sie zurück. Aber eben nur, wenn Sie Ihren Absender angegeben haben. Und dann wissen Sie, dass die Post den Adressaten nicht erreicht hat. Ohne Absender landet Ihr Schreiben (vermutlich) im Müll. Oder sonstwo. Und Sie wissen gar nichts, wundern sich nur, weil keine Antwort kommt. Eher ungünstig, da nervenaufreibend.


Schreiben Sie an einen Gefangenen, der sich noch in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet, so wundern Sie sich bitte nicht, falls es einige Wochen dauert, bis Sie von ihm eine Antwort erhalten. Das ist völlig normal. Briefe an und von U-Gefangenen wandern zum Zwecke der Zensur über den Schreibtisch entweder des Haftrichters oder des ermittelnden Staatsanwaltes. Und dort hat man oftmals Wichtigeres zu tun, als banale Gefangenenpost zu lesen.

Ein Brief an einen U-Gefangenen nimmt etwa folgenden Weg:

Er wird durch die deutsche Post AG an die JVA ausgeliefert, in der der Gefangene einsitzt. In der Poststelle der JVA wird geprüft: U-Haft oder Strafhaft? Post an U-Häftlinge leitet die JVA, wie oben erwähnt, an das für den Gefangenen zuständige Gericht oder an die betreffende Staatsanwaltschaft weiter. Das kann dauern. Kommt Ihr Brief nach einer Weile in der dortigen Poststelle an, muss er wiederum erst noch den zuständigen Richter oder Staatsanwalt erreichen. Das dauert wieder eine Weile. Irgendwann wird Ihre Post zensur gelesen. Anschließend nimmt der Brief denselben Weg zurück in die JVA. Sie sehen: viel Bürokratie. So kommt es schon mal vor, dass eine Postsendung drei oder vier Wochen von Ihnen zum Gefangenen unterwegs ist – und die Antwort ebenso lange. Mein Tipp: lernen Sie Geduld. Sie werden sie brauchen.

Post, die an Strafgefangene adressiert ist, erreicht den Empfänger deutlich schneller: meist innerhalb von ein, zwei Tagen. Solche unter dem Namen des Inhaftierten an die JVA-Adresse gesandte Briefe werden in der dortigen Poststelle lediglich zensur gelesen, oftmals nicht mal das. In der Regel werden sie noch am Tag des Eintreffens in der JVA an den Gefangenen weitergeleitet. Senden Sie einen Brief also an einem Montag ab, so können Sie davon ausgehen, dass der Strafgefangene ihn an Dienstag oder Mittwoch in Händen hält. Umgekehrt – von drinnen nach draußen – geht es ebenso schnell.

Oben schrieb ich, dass ein- und ausgehende Post zensur gelesen wird. In U-Haft ist das immer so, in Strafhaft wird es in den meisten JVAs auch so gehandhabt, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen. Es gibt JVAs, die ein- und/oder ausgehende Post verschlossen weiterleiten. Ich selbst habe so etwas allerdings nie erlebt und weiß davon nur durch Hörensagen. Am besten erkundigen Sie sich telefonisch bei der betreffenden JVA, wie dies Überwachung der Post dort bei Strafgefangenen gehandhabt wird. Man gibt Ihnen sicherlich gerne Auskunft.

Was müssen Sie sich unter “Briefzensur” bzw. “Postkontrolle” konkret vorstellen?

Ihre Briefe an den Gefangenen werden geöffnet und zunächst auf etwaige erlaubte bzw. unerlaubte Beilagen kontrolliert. Zu den erlaubten Beilagen zählen in der Regel u.a. Briefmarken und Bilder.

Offiziell erlaubt sind nur Briefmarken in Höhe des anfallenden Rückportos, damit der Gefangene Ihnen auch wirklich antworten kann. Die meisten JVAs, die ich kennen lernen durfte, sahen das allerdings nicht zu eng: auch zehn Briefmarken in einem Brief durchliefen die Postzensur ohne Problem. Übertreiben Sie es mit der Menge aber besser nicht, da die JVA durchaus das Recht hat, zu viel beigelegte Briefmarke dem Gefangenen vorzuenthalten. Die überzähligen Marken werden dann einbehalten und bis zur Entlassung bei seiner persönlichen Habe in der Effektenkammer aufbewahrt. Undc davon hat niemand etwas.

Bilder können Sie meiner Erfahrung nach in unbeschränkter Menge beilegen. Aber Vorsicht: schicken Sie keine Polaroid-Aufnahmen! Selbige bestehen ja aus zwei Schichten, zwischen denen etwas verborgen sein könnte, beispielsweise Drogen. Manche JVAs geben Polaroids grundsätzlich direkt zur Habe des Gefangenen in die Kammer. Andere JVAs schneiden mit Zustimmung des Adressaten eine Seite des Polaroids auf, um zwischen die Schichten schauen zu können. Anschließend händigt man dem Inhaftierten das Bild aus. Nachteil: aufgechnittene Polaroidaufnahmen bleichen äußerst schnell aus.

Auch Geldscheine dürfen Sie im Normalfall beilegen. Diese werden dem Gefangenen aber selbstverständlich nicht ausgehändigt. Stattdessen wird der Wert seinem JVA-Konto gutgeschrieben. So kann er diese Summe z.B. für den Einkauf verwenden, falls andere Bestimmungen dem nicht entgegen stehen (es würde jetzt zu weit führen, an dieser Stelle auf diese “anderen Bestimmungen” näher einzugehen…).

Mein Tipp für die Strafhaft: Rufen Sie in der jeweiligen JVA an und erkundigen Sich sich persönlich, welche Beilagen in welchen Mengen erlaubt sind. In U-Haft entscheidet meiner Erfahrung nach der Haftrichter bzw. Staatsanwalt im jeweiligen Einzelfall.

Nicht erlaubt sind u.a. Beilagen, die die Sicherheit und Ordnung der JVA gefährden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Drogen jeder Art. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass mir kleine weihnachtlich aussehende Aufkleber, ein kleiner Taschen-Jahreskalender oder ein ca. 10 cm großer Weihnachsstern aus Bast, den mir meine Großmutter mitgeschickt hatte, nicht ausgehändigt wurden – nicht wegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, sondern weil diese Dinge nicht vorher (!) auf einen entsprechenden Antrag des Gefangenen hin genehmigt worden waren. Andererseits wurde mir in der bayerischen JVA S. einmal ein aus dem Ausland zugesandtes ungenehmigtes dickes Tour-Book (= ein Heft über eine Konzerttour, das man bei Rock-Konzerten quasi als Erinnerung kaufen kann…) anstandslos ausgehändigt wurde. Sie sehen, feste Regeln gibt es diesbezüglich nicht unbedingt.

Aber nun zurück zur Briefzensur bzw. zur Postkontrolle.

Nach der Inhaltskontrolle erfolgt die Textkontrolle. Das heißt: die Post wird – mehr oder weniger genau – gelesen: meiner Erfahrung zufolge in U-Haft genauer, in Strafhaft weniger genau.

Befindet sich der Gefangene noch in Untersuchungshaft, könnte es schließlich sein, dass er oder sein(e) Briefpartner wichtige verräterische Äußerungen zur Tat abgeben. In diesem Fall darf das Gericht den Inhalt des Brief kopieren, zur Ermittlungsakte nehmen und im späteren Strafverfahren verwenden – es ist sogar möglich, einen solchen Brief anzuhalten, das heißt: zu beschlagnahmen und nicht an den Adressaten (= Sie oder den Gefangenen) weiterzuleiten. Kurzum: Seien Sie inbesondere in U-Haft sehr vorsichtig mit allem, was Sie an den U-Häftling schreiben! Meiden Sie gewisse Themen! Besprechen Sie diese lieber persönlich beim Besuch, falls die dort bestehende akustische Überwachung es ermöglicht.


Befindet sich der Gefangene bereits in Strafhaft, so interessiert sich die JVA bei der Durchführung der Textkontrolle in erster Linie für alles, was die Sicherheit und Ordnung der Anstalt beeinträchtigen könnte (z.B. Fluchtpläne; Pläne, etwas Unerlaubtes in die JVA hinein zu schmuggeln; Beleidigung von JVA-Personal; nicht zutreffende Schilderung der Lebensverhältnisse in der JVA; usw.) – aber auch die sozialen Verhältnisse des Gefangenen werden abgecheckt, beispielsweise die Art der Beziehung zu den Eltern, Geschwistern, Kindern oder (s)einer Partnerin, so er denn eine hat. Schließlich stehen im Laufe der Haftzeit irgendwann einmal Lockerungen an (ausgang, Urlaub), und da möchte die JVA natürlich wissen, wem sie den Gefangenen anvertraut und wie stabil die besagte Beziehung ist. Dies nur als Anriss der Thematik. Bitte denken Sie selbst weiter.

Auch in Strafhaft kann ein- und ausgehende Post angehalten und so dem Adressaten komplett vorenthalten werden. Dazu ermächtigt das StVollzG die JVA. Ich selbst habe so etwas bei meiner privaten Post aber nie erlebt. (zum Anhalten von Post an Behörden: siehe hier!). Erlebt hingegen habe ich immer wieder mal, dass Briefe von mir kopiert wurden. Die Kopien kamen zu meiner Vollzugsakte, die Briefe selbst wurden danach weitergeleitet.

Sie sehen: Bei diesem Thema, das ich hier weiß Gott nicht erschöpfend behandeln kann, gibt es die unterschiedlichsten (unerwarteten) Fallstricke. Falls Sie noch Fragen dazu haben, bitte stellen Sie sie auf dieser Seite – so profitieren alle Leser davon.


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60 Kommentare zu “Briefe in den Knast”

Kommentar(e) unten lesen oder selbst kommentieren...

  1. Ein Staatsanwalt sagt:

    Um zur Haftpost bei U-Haft noch etwas zu ergänzen: Wenn der Brief nicht auf deutsch oder einer anderen Sprache ist, die der zuständige Staatsanwalt/Richter zufälligerweise spricht, dauert es mit der Weiterleitung noch ein Eckchen länger: Dann wird der Brief zum Dolmetscher geschickt, der übersetzt, schickt es zum Staatsanwalt bzw. Richter zurück (mit einer Rechnung, die schnell dreistellig wird und als Kosten des Verfahrens im Falle eines Schuldspruches vom Beschuldigten zu tragen ist) und erst dann geht das Verfahren seinen gewohnten Gang.

    Die genauen Postwege habe ich selbst noch nicht begriffen, bei mir kommt es schon mal vor, dass drei Tage hintereinander keine Haftpost in meinem Fach liegt, am vierten Tag dafür drei Briefe des gleichen Häftlings auf einen Schlag, von ihm abgeschickt an drei verschiedenen Tagen.

    Ich selbst bin übrigens bemüht, die Geduld meiner Häftlinge und ihrer Angehörigen nicht zu überstrapazieren und Post, die ich kriege, spätestens am nächsten Tag weiterzuleiten (und nehme deshalb abends die Haftpost, die ich tagsüber nicht mehr geschafft habe, mit nach Hause und lese sie dort auf der Couch).

    Das Lesen fremder Leute Post ist jedenfalls einer der gewöhnungsbedürftigsten Aspekte meines Berufs.

  2. @ Ein Staatsanwalt:
    Ja, Sie haben völlig Recht: Dieser Aspekt (= Post in nicht-deutscher Sprache) ist angesichts der zahlreichen ausländischen Inhaftierten ein wichtiger. Das hatte ich völlig übersehen. Nur gut, dass ich so aufmerksame und kompetente Mitleser habe. Herzlichen Dank also für diese Ergänzung.
    Spontan erinnere ich mich da gerade wieder an eine kleine Anekdote, die ich in U-Haft erlebt habe: Meine Großmutter (weit in den 80ern…) hatte mir einen ersten etwa zweiseitigen Brief geschrieben. Ich konnte ihn beim besten Willen nicht entziffern, wohl aber der Haftrichter. Er beherrschte nämlich noch Sütterlin. Gott sei Dank gab es einen älteren Gefangenen (in den 70ern), der mir das Geschriebene dann netterweise vorlas. Etwas stockend zwar, aber immerhin…
    Übrigens, es ehrt Sie sehr, dass Sie Gefangenenpost sogar noch zu Hause lesen, um die Postlaufzeiten möglichst gering zu halten. Respekt! Kann es sein, dass Sie diesen Job noch nicht allzu lange machen? *zwinker* Oder woher rührt dieser ungewöhnliche Idealismus?
    Vollzugsteilnehmer

  3. Ein Staatsanwalt sagt:

    Der ungewöhnliche Idealismus hängt sicherlich auch damit zusammen, dass ich ein recht haftsachenlastiges Referat habe, in dem es immer gerade ein paar Häftlinge gibt und in dem auch ein halbes Dutzend noch nicht angeklagter Häftlinge nichts außergewöhnliches ist – und wenn die alle regelmäßig Briefe schreiben und bekommen, die man als Staatsanwalt liegenlässt, kann man sich irgendwann einen ganzen Vormittag hinsetzen und nichts anderes machen als Briefe zu lesen.

    Da nimmt man lieber die Sachen mit nach Hause (heute habe ich beispielsweise sechs Briefe dabei, die ich noch lesen sollte), denn Briefkontrolle geht auch noch abends bei nachlassender Konzentration.

  4. Die Heldin sagt:

    Hallo eine Frage noch zur Briefzensur meines Bekannten in U-Haft; kurz bevor dieser festgenommen wurde, bin ich Opfer einer Vergewaltigung geworden (das Urteil ist bereits rechtskräftig) und habe mich in den Breifen an ihn immer wieder ausgeheult, aufgeregt oder meiner Wut Ausdruck verliehen. Der letzte Brief den ich an ihn geschickt habe wurde kopiert und ihm zensiert ausgehändigt- jetzt erfahre ich aus 3.Hand (nämlich von seiner Exfreundin die rasend eifersüchtig auf meinen Kontakt zu ihm und seiner Familie ist) dass es ihm angeblich angekreidet werden soll, ich habe ihn in diesem letzten Brief angeblich darum gebeten den Vergewaltiger umzubringen(!)- DAS STIMMT NATÜRLICH NICHT ICH BIN MIT DEM URTEIL DES GERICHTES EINVERSTANDEN und habe dies auch immer wieder in vorhergehenden Briefen betont dass ich der Justiz vollsten vertraue!- Außerdem habe ich mich bei der Polizei beworben weil ich eine Ausbildung als Diensthundführerin anstrebe- der letzte Mensch auf der Welt der das Gesetz brechen würde oder gar meinen Freund noch zu soetwas anstiften würde bin ich-!!!
    Was kann jetzt passieren??? Wie bewertet ein Staatsanwaltschaft solche in Wut und Verzweiflung geäußerten Hassanfälle einer vergewaltigten Frau gegenüber ihres Peinigers, die sich ihrem Freund anvertraut? Kann ihm daraus ein Strick gedreht werden???

  5. @ Die Heldin:

    Kann ihm daraus ein Strick gedreht werden???

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Ihr Freund ist ja nicht für etwas verantwortlich, das Sie (angeblich) geschrieben haben. Also, Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren!

    Wissen Sie denn noch, wie genau Sie das formuliert haben, das Ihnen nun als “Mordauftrag” ausgelegt wird?

    Was kann jetzt passieren???

    Besuchen Sie Ihren Freund in der U-Haft? Falls “ja”, so könnte es durchaus so sein, dass derjenige Mensch, der für die Erteilung der Besuchserlaubnis zuständig ist (Haftrichter oder Staatsanwalt), sich Ihnen gegenüber bei entsprechenden Anträgen künftig etwas vorsichtig(er) und zurückhaltend(er) verhält. Und JVA-intern wird es sicherlich so geregelt, dass sich Ihr Freund und der Täter möglichst nicht über den Weg laufen. Beide sitzen doch in derselben JVA ein – falls ich das nicht missverstanden habe.

    Wie bewertet ein Staatsanwaltschaft solche in Wut und Verzweiflung geäußerten Hassanfälle einer vergewaltigten Frau gegenüber ihres Peinigers, die sich ihrem Freund anvertraut?

    Das lässt sich schwer voraussagen. Möglicherweise mag sich dazu ja mal besagter Ein Staatsanwalt äußern, der hier fleißig mitliest und auch schon kommentiert hat.

    Wie gesagt: Bleiben Sie ruhig und warten Sie ab. Nur keine Panik. Vielleicht hilft es ja auch, mal den zuständigen StA, Haft- oder Ermittlungsrichter zu kontaktieren. Das sind ja auch nur Menschen.

    Alles Gute für Sie.

  6. Die Heldin sagt:

    @ Vollzugsteilnehmer

    Ihr Freund ist ja nicht für etwas verantwortlich, das Sie (angeblich) geschrieben haben.

    Ganz genau das denk ich mir auch! Wenn ich wirklich etwas derartig Eindeutiges geschrieben hätte, müsste ich doch schon längst eine Anzeige oder eine Vorladung von der Polizei gekreigt haben- diesen Brief hatte ich ihm am 8.März geschickt.

    Wissen Sie denn noch, wie genau Sie das formuliert haben, das Ihnen nun als “Mordauftrag” ausgelegt wird?

    Ich habe so Einiges geschrieben, bei der Berufungsverhandlung hat der Vergewaltiger versucht noch mit Bewährung davon zu kommen, weil seine Mutter Krebs hat und er sich angeblich um sie kümmern würde- Das hab ich dann kommentiert von wegen “Ich hoffe der verreckt auch an Krebs und dass das Gerechtigkeit ist, die von Gott kommt”,”dass ich finde er hätte das verdient und seine Mutter auch weil sie dafür verantwortlich ist, dass ihr Sohn so gestört ist”,”dass sie Mitschuld trägt weil er mit 13 Jahren schonmal ein Mädchen missbraucht hat, seine Mutter dies aber als prepupertäre Phase abgetan hat und statt sich darum zu kümmern, ihn in die Türkei zu seinem Vater geschickt hat”

    Der einzige Mensch der dies als Mordauftrag bezeichnet hat ist ja bis jetzt nur seine gestörte Ex-Freundin- vielleicht hab ich auch bloß irgendwas gesagt über seinen Fall oder die Ermittlungen was er nicht wissen darf und nur deshalb wurde ein Satz geschwärzt?Könnte doch auch sein?

    Und JVA-intern wird es sicherlich so geregelt, dass sich Ihr Freund und der Täter möglichst nicht über den Weg laufen. Beide sitzen doch in derselben JVA ein – falls ich das nicht missverstanden habe.

    Doch das haben sie missverstanden, leider ist der Vergewaltiger noch auf freiem Fuß, weil sein Arbeitsvertrag bei der Deutschen Post noch bis Mai läuft.-Unfassbar, ich weiß, aber die 2,5 Jahre MUSS er deswegen ja trotzdem sitzen, egal wann er die Haft antritt.

    Möglicherweise mag sich dazu ja mal besagter Ein Staatsanwalt äußern, der hier fleißig mitliest und auch schon kommentiert hat.

    JA DAS HOFFE ICH AUCH! Innerhalb des Landgerichtes kommunizieren die Staatsanwälte doch sowieso miteinander, oder? Ich hoffe meine Staatsanwältin kann seinem zuständigen Staatsanwalt deutlich machen, dass ich niemals solche (saublöden) Pläne hegen oder gar in die Tat umsetzen würde, geschweige denn einen meiner Freunde dazu anstiften würde!

    Vielleicht hilft es ja auch, mal den zuständigen StA, Haft- oder Ermittlungsrichter zu kontaktieren. Das sind ja auch nur Menschen.

    Genau darum hat mich seine Schwester gebeten es BLOß NICHT ZU TUN- Nicht dass ich schlafende Hunde wecke, noch weiß ja keiner wirklich was da hinter der Zensur steckt.(!) Ich denke auch ich warte einfach ab wenn ich ihn das nächste Mal besuchen will, ob man mich noch lässt-(?)!

    Vielen Dank erstmal für den guten Rat, jetzt bin ich schon beruhigter.

  7. Steffen sagt:

    hallo erstmal danke dir für die detailierte Erklärung.
    Ich hätte mal eine frage. Ich möchte einem freund ein brief ins gefängniss schreiben( Er sitz im U-Haft). Ich habe mal gehört das dadurch irgendwie mein Name registiert wird. Stimmt das? und wenn ja welche nachteile würde das haben? Also ich hatte mit den Taten gar nichts zutun oder sonst was. In dem brief steht eig nur wie es ihm geht und das ich ihn vermiss habe usw. Vllt sollte ich auch erwähnen das ich Polizeilich nichts in der Akte habe und ich dieser Person nur aus freunschaft schreibe.

  8. Andrea sagt:

    Hallo Steffen,

    das kannst du jederzeit tun. Sicher wird dein Name registriert. Das hat aber keinerlei Nachteile für dich und wird auch nicht weitergegeben oder ähnliches.

    Die Erfassung dient lediglich dazu, um zu sehen, mit wem und wie oft der Inhaftierte Kontakt hat. Sollte unter den Kontakten eine vertauensunwürdige Person sein, dann kann dieser Kontakt ggf. blockiert werden.

    LG, Andrea

  9. Steffen sagt:

    Hallo Andre,

    danke für die Antwort, habe den brief am freitag schon abgeschickt, weil ich dachte es kommt keine antwort mehr von ihnen.
    Ich bedanke mich für die Antwort recht herzlich.

    LG
    Steffen

  10. Hallo Steffen…
    Ich möchte kurz klarstellen, dass diese Antwort auf Deine Anfrage nicht von mir kam, sondern von Andrea, einer sehr erfahrenen Angehörigen eines Langzeitgefangenen.
    Ich selbst habe derzeit leider überhaupt keine Zeit, um mich um diesen Blog zu kümmern bzw. um neue Beiträge zu schreiben. Andere, sehr wichtige Projekte fressen momentan meine Zeit völlig auf.
    Ich habe mir als Admin die Freiheit genommen, aus der Mail, die Du – Steffen – mir gerade geschickt hast, einen unter Deinem Namen geschriebenen Kommentar zu machen. Ich hoffe, das ist in Ordnung.
    Vollzugsteilnehmer

  11. Sabrina sagt:

    Hallo ich habe mal eine Frage bzgl. Brief in den Knast
    Ich habe meinem Freund ein Brief geschrieben (er sitzt in Uhaft…)
    jedoch ist es schon 4 Wochen her und ich habe immer noch keine Antowort. Woran kann das liegen? ich habe auch ein paar Wörter auf meiner Sprache geschrieben..kann es sein, dass es dann länger dauert? UND woher, weiß ich das mein Brief beschlagnahmt wird? wann werden Briefe in der Uhaft beschlagnahmt?
    Würde mich freuen, wenn ich so schnell wie möglich eine Antwort erhalten würde…

  12. @ Sabrina:
    Nach vier Wochen würde ich mir noch keine Sorgen machen. Warten Sie mal noch zwei oder drei Wochen ab.
    Falls er in einer JVA einsitzt, die nicht weit von Ihnen entfernt ist, gehen Sie persönlich zum zuständigen Haftrichter, um holen Sie sich eine Besuchserlaubnis. Möglicherweise ist aber auch ein anderes Gericht zuständig. Das wissen Sie vermutlich nicht, oder? Aber einfach mal ausprobieren.
    Ja, es ist möglich, dass die Beförderung Ihres Briefes länger dauert(e), weil er nicht ausschließlich in deutscher Sprache geschrieben wurde. Das kann so sein, muss aber nicht zwangsläufig so sein. Beschlagnahmt hat man den Brief deswegen aber wohl nicht. Das wäre nämlich die gröbste Maßnahme (der gröbste Eingriff). Von einer Beschlagnahme würde auf jeden Fall Ihr Freund benachrichtigt werden. Ob auch Sie in darüber in Kenntnis gesetzt werden müssten, hm, das weiß ich jetzt gar nicht.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
    Vollzugsteilnehmer

  13. Sabrina sagt:

    Erstmal vielen vielen dank für die schnelle Antowort…meine Briefe kamen generel innerhalb von 2-3 Wochen und weshalb der Brief diesmal so spät kam…hm…deswegen wollte ich da mal nachfragen…Er sitzt in einer JVA…also dh. für mich ich warte am Besten ab ? Ich habe eigentlich nichts mit so etwas zu tun gehabt deswegen bin ich da auch unerfahren…und frage da lieber mal nach….wo kann ich generel nachlesen, auf was ich achten muss…wann briefe beschlagnahmt werden und und und?

    vielen dank im voraus…

  14. @ Sabrina:

    (…) Er sitzt in einer JVA…also dh. für mich ich warte am Besten ab ? (…)

    Ja, ich würde abwarten. Oder halt mal beim zuständigen (Haft-)Richter bzw. Staatsanwalt anrufen. Oder persönlich hingehen. Nur keine Scheu – die beißen nicht!

    (…) wo kann ich generel nachlesen, auf was ich achten muss…wann briefe beschlagnahmt werden und und und? (…)

    Das ist im Strafvollzugsgesetz geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg
    Und auch in der Untersuchungshaftvollzugsordnung: UVollzO
    Um Details hinsichtlich der Rechtsprechung zu erfahren, müsstest Du Dir einen Kommentar zum Strafvollzugsgesetz zulegen, beispielsweise hier: Calliess/Müller-Dietz: Strafvollzugsgesetz
    Dieses Gesetz gilt eigentlich bundesweit. Manche Bundesländer haben aber schon ein eigenes Gesetz. In welchem Bundesland sitzt denn Dein Freund in U-Haft?
    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
    Vollzugsteilnehmer

  15. Sabrina sagt:

    Er sitzt in BW in STGT ( Stammheim) also ich mache mir da langsam echt Sorgen, denn das hat nie so lange gedauert….jetzt sind es ca. 5 Wochen her….
    und Vielen Dank für die Internet-Seiten :) kann ich beim JVA einfach anrufen und nachfragen was denn mit meinem Brief ist oder können die mir in der JVA keine Auskunft darüber geben? Ich weiß nicht wer der zuständige Haft(-Richter) ist….

    Mit freundlichen Grüßen

    Sabrina

  16. @ Sabrina:

    Er sitzt in BW in STGT ( Stammheim) (…)

    Dort gilt meines Wissens nach wie vor das übliche Strafvollzugsgesetz, das ich im letzten Kommentar verlinkt hatte.

    (…) und Vielen Dank für die Internet-Seiten

    Nix zu danken.

    (…) kann ich beim JVA einfach anrufen und nachfragen was denn mit meinem Brief ist oder können die mir in der JVA keine Auskunft darüber geben?

    Nein, das können und werden Sie dort im Regelfall nicht tun. Rechtlich ist es so, dass die JVA nicht einmal eine Auskunft darüber erteilen darf, ob ein Herr XY überhaupt dort untergebracht ist.

    Ich weiß nicht wer der zuständige Haft(-Richter) ist….

    Das kannst Du beim Gericht erfragen. Geh einfach hin. Oder ruf an. Du musst schon von Dir aus aktiv werden. Das nimmt Dir keiner ab. Wenn Du den Eindruck hast, dass Dich das überfordert oder Du mit sowas prinzipiell Probleme hast (= Berührungsängste), solltest Du die Beziehung beenden. Denn es wird nur schwieriger und schlimmer, glaube mir.
    Vollzugsteilnehmer

  17. Rechtsstudent sagt:

    Seit der letzten glorreichen Föderalismusreforum ist Strafvollzugsrecht Ländersache, das (Bundes-) StVollzG gilt solange fort, bis es eine landesrechtliche Regelung gibt. BaWü hat seit 1.1.2010 ein eigenes Gesetz:
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=JVollzGB+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

    Die U-Haft ist da im zweiten Buch geregelt.

  18. @ Rechtsstudent:
    Danke für den korrigierenden Hinweis. Da haben wir alle wieder etwas gelernt. So soll es ja auch sein, im interaktiven Web.
    Vollzugsteilnehmer

  19. Sabrina sagt:

    Hallo,
    nun will ich ich demnächst meinen Freund im JVA Besuchen….Meine Freundin bekommt die Besuchererlaubnis, denn meine Eltern dürfen nicht wissen das ich ihn dort besuchen gehe…Nun habe ich noch eine letzte Frage an Sie….ich habe meiner Freundin meine Anschrift, Name, Geb.datum usw gegeben….kann es sein das ich irgendetwas erhalte oder das bei mir die Polizei klingeln würde oder desgleichen?

    Vielen Dank im Voraus…..

    Sabrina

  20. Sabrina sagt:

    Hallo,
    ich will meinen Freund demnächst besuchen gehen, nun hab ich noch eine letzte Frage:
    Bekommen meine Eltern irgendetwas mit, wenn ich ihn in der Uhaft (JVA) besuchen gehe? Ich werde zusammen mit meiner Freundin gehen…Sie bekommt die Besuchererlaubnis…jedoch muss ich doch auch meine Adresse,Name,Geb.ort weiter geben. Kann es sein das ihr irgendwann etwas erhalten sollte? oder sogar die Polizei bei mir klingelt…oder ähnliches? Würde mich eine schnelle Antwort sehr freuen….

    Vielen Dank im voraus…

  21. @ Sabrina:

    Entschuldige die verspätete Antwort. Ich hoffe, sie kommt nicht zu spät.

    Schön, dass Du ihn besuchen wirst. Deine Eltern werden davon wohl kaum etwas mitbekommen. Warum sollte die Polizei an Deiner Tür klingeln? Ich glaube, unsere Freunde und Helfer haben wirklich Wichtigeres zu tun. In Bayern kann so etwas natürlich in Einzelfällen schon mal passieren – da gehen die Uhren etwas anders. An Deiner Stelle würde ich mir da aber echt keine Sorgen machen!

    Bist Du eigentlich schon volljährig? Wenn ja, dann kannst Du doch sowieso tun und lassen, was Du willst…

    Abschließend noch ein Tipp: Sag Deinen Eltern einfach, was Sache ist! So nimmst Du Druck von Dir. Diese Heimlichtuerei ist doch total Scheiße. Nimm sie am besten mal mit rein in den Knast.

    Vollzugsteilnehmer

  22. Maria sagt:

    Hallo ihr Lieben…
    Ich habe kurz vor Weihnachten einen Brief an meinem Freund geschickt, der in Italien in U-Haft sitzt. Ich weiss, dass ihr wahrscheinlich keine Erfahrung mit ausländischen Gefängnissen habt, aber ich hoffe, dass sie dort ähnliche Regelungen haben. Der Brief wurde aber nicht auf italienisch geschrieben. Ich habe nun gelesen, dass solche Briefe einen langen Weg haben bis sie zum Häftling ankommen. Könnt ihr mir bitte sagen, wann ich ungefähr mit einer Antwort seinerseits rechnen kann? Es ist echt schwer absolut nichts zu wissen, da mein italienisch sehr schlecht ist und ich mich nicht wirklich mit dem Anwalt usw verständigen kann (deren englisch lässt sehr zu wünschen übrig).
    Vielen Dank schon mal im Voraus..

  23. Schatzy201 sagt:

    hallo ich hab da mal ne frage und zwar mein freund ist seit montag in u-haft und ich wollte möchte ihn gerne besuchen bekomme ich als freundin überhaupt die besuchserlaubnis?und wenn ja wie läuft dass dann ab?

  24. @ Maria:

    Erfahrungen mit ausländischen Gefängnissen sind meinerseits tatsächlich nicht vorhanden.

    Du darfst aber davon ausgehen, dass Dein Brief wohl übersetzt werden wird. Und das kann dauern. Wie lange? Keine Ahnung.

    Dir wird nicht viel anderes übrig bleiben, als geduldig abzuwarten. Auch wenn das sehr, sehr schwer ist.

    Alles Gute und ein ausgeprägtes Durchhaltevermögen wünscht Dir

    Vollzugsteilnehmer

  25. @ Schatzy201:

    Natürlich kannst Du eine Besuchserlaubnis bekommen, sofern Du mit der ihm vorgeworfenen Tat nichts zu tun hast und durch einen Besuch von Dir keine so genannte “Verdunkelungsgefahr” besteht.

    Die Besuchserlaubnis holst Du Dir normalerweise beim zuständigen Haftrichter. Manchmal macht das auch der Staatsanwalt. Erkundige Dich, wer da zuständig ist, nötigenfalls über den Anwalt Deines Freundes. Und geh dann, wenn möglich, am besten persönlich dort vorbei.

    Vollzugsteilnehmer

  26. andrea sagt:

    Hallo,
    mein bester Freund sitzt momentan für mindestens 3 Jahre in Strafhaft also keine U-Haft mehr. Leider sind noch 2 weitere Verhandlungen offen. Bei der letzten Verhandlung musste ich kurzfristig als wichtigste und einzige Zeugin aussagen. Bei dieser Verhandlung bekam er 2 Jahre und 3 Monate, womit er nicht einverstanden war und Berufung einlegen wird oder schon eingelegt hat. Das Problem ist, dass ich ihm Briefe schreibe aber keinen einzigen zurück bekommen habe. Kann es sein das er noch keinen Briefkontakt zu mir haben darf weil eben noch was offen ist?
    Ich bedanke mich schonmal im vorraus für die Antworten.

  27. Corinna sagt:

    mein Freund sitzt seit Januar in der Jva und ich schreib immer Briefe mit ihm. Ich bekomm immer jeden tag einen Brief ausser Montag. Letzte Woche war ich bei ihm zu Besuch und da sagte er mir er wird auf ne andere Etage verlegt weil ihn hat jemand einen Brief gegeben in der Jva den er mir geben sollte so dass ich ihn abschicke und mein freund hat den brief dem beamten gegeben weil der jenige dem der breif gehörte in u-haft sitzt. Den letzten Brief hab ich am Freitag bekommen und seitdem keinen mehr. Ich mach mir voll die Sorgen oder muss ich mir da keine machen?

  28. unicadonna sagt:

    Guten abend,

    mein freund ist seit gestern im offenen vollzug (haftantritt) und wird “begutachtet” was hat das genau zu bedeuten?…bis donnerstag soll er wohl da bleiben bis entschieden wird ob er im offenen vollzug bleiben kann oder doch in die geschlossene verlegt wird. Aber wodurch hängt das ab? durch sein urteil? u.a….was noch?

    und habe noch eine frage, müssen die briefe die ich an ihn schicke nur auf DEUTSCH verfasst werden? (er ist nicht in u haft, urteil ist schon rechtskräftig, 3,6 jahre….)

    wäre super lieb und würde mich auf eine antwort freuen, habe nämlich noch keinerlei erfahrungen mit sowas…:S

  29. Madam sagt:

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage

    Mein Freund sitzt seit dem 1.9. in der JVA. Ich habe leider keinerlei Informationen wo genau er sitzt. Ist das möglich irgendwie rauszufinden?
    Ich habe 2 verschiedene JVA`s wo er sein könnte – und ich denke mal aus Datenschutzgründen werden die mir das am Telefon nicht sagen oder?
    Wo könnte ich das also raus bekommen?

    Ich habe jetzt einfach mal einen Brief zu der einen JVA geschickt – was ist wenn er dort nicht inhaftiert ist? Kommt der Brief dann wieder zurück? Und wielange dauert das im normalfall?

    Ich habe auch mal was gehört von Kontaktsperre bei Neuhäftlingen – habt ihr da Erfahrungen?

    Ich bin da wirklich noch recht unerfahren – weil das mein 1. Briefkontakt in eine JVA ist… wäre schön wenn ihr mir helfen könntet

  30. @ Madam:

    Letztend Endes wirst Du selbst offiziell keinerlei Informationen erhalten. Du hast nämlich völlig Recht: Datenschutz!

    Natürlich kannst Du etwas tricksen, so wie mit dem Brief. Ist Dein Freund nämlich nicht in besagter JVA inhaftiert, so kommt der Brief an Dich zurück. Wie lange das dauert? Tja, das wiederum hängt davon ab, ob Dein Freund in U-Haft oder Strafhaft ist. Bei U-Haft kann es schon ein paar Wochen dauern, bei Strafhaft vielleicht ein paar Tage.

    Noch ein Trick, der durchaus funktionieren kann: Ruf in den JVAs an und versuche, einen Besuchstermin bei Deinem Freund Herrn XYZ auszumachen. An der Reaktion könntest Du vielleicht sehen, ob er dort ist.

    Von einer Kontaktsperren bei “Neuhäftlingen” ist hier nichts bekannt. Das heißt aber nicht, dass es so etwas nicht geben kann. Gehört habe ich davon aber noch nie.

    Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas weiterhelfen.

    Vollzugsteilnehmer

  31. Madam sagt:

    Ja du konntest mir schon helfen :) Vielen Dank….

    wie ist das eigentlich … es gibt in manchen stätten 2 JVA`s – wenn ich an die eine einen Brief schicke und der Häftling aber in der anderen JVA – tauschen die die Post bzw. leiten das dann weiter?

    weil in der JVA wo ich den Brief hingeschickt habe, gibt es 3 verschiedene Adressen… einmal mit Postfach und zweimal mit unterschiedlichen Straßennamen…

  32. Hallo Madam,

    oh, das klingt aber ziemlich verwirrend und kompliziert.

    Ich würde mich an Deiner Stelle lieber nicht darauf verlassen, dass Post unter den JVAs ausgetauscht oder von einer JVA zur anderen in derselben Stadt weitergeleitet wird.

    Ist Dein Freund denn in U-Haft? Oder ist er eingerückt, um eine rechtskräftige Freiheitsstrafe abzusitzen?

    Vollzugsteilnehmer

  33. Madam sagt:

    strafhaft…ja wenn man die ganze geschichte kennt denkt man sich auch oh gott… aber was ich will ist nur mit ihm kontakt mehr net…

  34. Hallo Madam,

    Dein Freund hat(te) doch sicherlich einen Anwalt. Wende Dich an diesen, falls Du nicht weiterkommst. Eigentlich darf er Dir ja auch nichts sagen, aber wenn Du dem Anwalt einen Brief mit der Bitte zukommen lässt, den Brief an Deinen Freund mit der normalen Post weiterzuleiten, dann macht er das bestimmt – er braucht ihn dann ja nur an die richtige JVA zu adressieren. Oder aber der Anwalt selbst kann Deinen Freund anschreiben und ihn fragen, ob er Dir sagen darf, wo er ist.

    Warte jetzt am besten erst mal ab, ob Du auf Deinen Brief hin eine Reaktion bekommst.

    Vollzugsteilnehmer

  35. Madam sagt:

    hmmm… ich weiß sein Anwalt nicht… das ist wieder ein Problem…

    aber ich werde dein rat befolgen…warten :)

    Aber vielen Danke für die Infos :)

  36. Hallo Madam,

    nichts zu danken. Lass mich bei Gelegenheit mal wissen, wie es weitergegangen ist.

    Vollzugsteilnehmer

  37. Madam sagt:

    Bis jetzt immernoch keine Antwort – ich werde schon ganz nervös…

  38. Hallo Madam…

    Ich verstehe Deine Nervosität. Du wirst lernen müssen, Dich in Geduld zu üben, auch wenn es schwer ist.

    Du kommst aus Sachsen, stimmt’s?

    Vollzugsteilnehmer

  39. Madam sagt:

    ja, wie kommst du denn darauf?

  40. Hallo Madam…

    Das sagt mir meine Blog-Statistik.

    Was gibt’s Neues in Deinem Fall? Wenn Du jemanden zum Quatschen brauchst (ich weiß ja nicht, ob Du Menschen in Deinem Umfeld hast, mit denen Du über dieses Thema reden kannst…) oder Dich einfach nur austauschen möchtest, habe ich auch nichts gegen ein Telefonat. Schicke mir per Mail einfach Deine Nummer: knastgeschichten@googlemail.com – ich rufe dann zurück.

    Vollzugsteilnehmer

  41. Madam sagt:

    Hallo,

    mein aktueller Stand ich kam heute vom Urlaub zurück, und ich habe voller Hoffnung in mein Briefkasten geschaut, aber leide rkein Brief drin.

    Heute war ich bei einer Freundin, dort fande ich ein Brief mit einem Absender wo sein Name drin steht und als Adresse war Suhl angegeben, quasi hat mich die “Freundin” belogen und mir erzählt das er in Bautzen ist obwohl das nicht stimmt.

    Nunja jetzt werde ich mich morgen nochmal hinsetzen den brief nochmal scchreiben und an seine Adresse schicken. Und dann heißts nochmal warten.

    :/

  42. Vollzugs Wahrheiten sagt:

    @madam
    In der Hoffnung, dass Du jetzt doch Kontakt hast, ein paar Infos wie es in der Regel aussieht.
    1. Egal ob U.- oder Strafhaft, der Inhaftierte muss die Personen (Familie/Lebensgefährtin/Freunde) in einem Formular eintragen. Mit diesem Formular erklärt er, dass die Eingetragenen ihn besuchen dürfen. Kein Eintrag, kein Besuch. Wenn nun jemand einen Besuchstermin ausmachen möchte und nicht auf diesem Formular steht, kein Besuch.

    2. Kontaktsperre bei neu Inhaftierten möglich, wenn richterlich angeordnet!! Egal ob U.- oder Strafhaft. Auch Strafhäftlinge können offene Verfahren haben.

    3. Post an Gefangene wird nur an andere JVA´s weitergeleitet, wenn diese auf Transport sind (verlegt wurden.) Auch wenn mehr als eine JVA in der Stadt ist. (Ausnahmen nur wenn ein menschlicher Vollzugsbeamter eine Ausnahme macht.)

  43. LuLu sagt:

    Mein Freund würde gestern verhaftet weil er ein Haftbefehl offen hatte! Kann ich ihn jetzt schon ein Brief schreiben ??

  44. Hallo Lulu,

    nein, an Deiner Stelle würde ich ihm lieber nicht schreiben.

    Weißt Du, die Briefe, die Du ihm schreibst, werden ja gelesen. Und wenn man dort im Knast sieht, dass da Post mit unzähligen Rechtschreib- und Grammatikfehlern für Deinen Freund ankommt, na, dann lassen sie ihn wahrscheinlich gar nicht mehr raus aus dem Knast und er bekommt Sicherungsverwahrung bis ans Ende seines Lebens. Das willst Du doch bestimmt nicht.

    Vollzugsteilnehmer

  45. LuLu sagt:

    Sowas kann ich jetzt wirklich nicht gebrauchen. Ich will doch einfach nur eine klare Antwort

  46. Natürlich kannst Du ihm einen Brief schreiben. Warum nicht?!

    Die Frage ist doch nur, ob Du diesen kriminellen Scheiß wirklich auf Dauer mitmachen willst. Erfahrungsgemäß gilt in 80 % aller Fälle: “Wer ein Mal aus dem Fressnapf frisst, das Wiederkommen nicht vergisst!“. Oder: “Ein Mal Knacki, immer Knacki!“.

    Ich wünsche Dir noch viel Spaß mit dem Herrn. In ein paar Jahren denkst Du ja vielleicht an meine mahnenden Worte zurück…

    Vollzugsteilnehmer

  47. LuLu sagt:

    Ich mach diesen kriminellen Scheiß schon seit meiner Kindheit mit also ist das wirklich nichts neues mehr für mich.. Als ich mein Freund kennen gelernt hab war das ein vernünftiger Mensch und dann kam dieser scheiss Haftbefehl dann war er für 10 Monate Haft fast 1 Jahr auf Flucht. Er sitzt jetzt zum ersten mal.
    Na klar muss er sich ändern wenn er wieder draußen ist aber so wie ich ihn kenne wird er das machen.
    Danke für deine Antwort

  48. Hallo Lulu…

    “Ich mach diesen kriminellen Scheiß schon seit meiner Kindheit mit (…).”

    Na ja, wenn Dir das Spaß macht und Du darin Deinen Lebenssinn siehst, dann passt es ja.

    “(…) dann war er für 10 Monate Haft fast 1 Jahr auf Flucht.”

    So etwas werde ich wohl nie nachvollziehen können. Spricht nicht für allzu viel Grips.

    “Na klar muss er sich ändern wenn er wieder draußen ist aber so wie ich ihn kenne wird er das machen.”

    Dein Wort in Gottes Ohr. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Alles Gute!

    Vollzugsteilnehmer

  49. LuLu sagt:

    Ich weiß das hört sich alles blöd an aber das er 1 jahr auf flucht war hat auch seine gründe gehabt. Und ich sehe in den ganzen mist bestimmt nicht mein lebenssinn aber ich kenne es halt nicht anders.

    Trotzdem Danke

  50. Lana sagt:

    Sag mal , ich habe das leider jetzt noch nicht ganz so genau verstanden .
    Mein Freund sitzt in U-Haft , muss ich denn meine Adresse auf den Brief schreiben oder
    kann ich diesen auch weglassen ?

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