WICHTIG – Ein neues Portal: Knast-Info
WICHTIG – Ein neues Portal: Knast-Info
Wenn ich so in meine Blog-Statistik schaue, fällt mir auf, dass viele Leute auf die Knastgeschichten stoßen, wenn bzw. indem sie beispielsweise nach folgenden Begriffen googeln:
- Briefkontakt für Inhaftierte
- Gefangene Briefe
- Knast Briefe schreiben
- Briefkontakt Knast
- was schreibe ich einem Gefangenen der JVA
- Brief an Freund, der im Knast ist
Offenbar ist Bedarf an einem Thema, das das Schreiben von Briefen in den Knast behandelt. Diesen Bedarf stille ich hiermit gerne.
Zuerst zur Art und Weise der Adressierung des Briefumschlages. Verwenden Sie dazu einfach den Namen des Inhaftierten in Verbindung mit der Anschrift der JVA, in der er inhaftiert ist. Beispiel: der Adressat heißt Max Mustermann, und der Knast befindet sich in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt.
Adressieren Sie demnach wie folgt:
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Das reicht völlig aus. Wenn Sie möchten, fügen Sie hinter der Straße in Klammern noch “JVA” an: (JVA). So kann nichts schiefgehen.
Bitte denken Sie daran, auf dem Kuvert Ihren Absender zu vermerken. Gefangene werden hin und wieder spontan und unangekündigt in eine andere Haftanstalt verlegt oder entlassen. Bei Verlegungen sollte die Post eigentlich automatisch in die neue JVA weitergeleitet werden, aber dies klappt nicht immer. Wird ein Inhaftierter entlassen, so geht die für ihn noch eingehende Post in der Regel an Sie zurück. Manche JVAs senden Briefe nach der Entlassung des Gefangenen auch an dessen neue Adresse, sofern diese bekannt ist. Verlassen würde ich mich darauf allerdings lieber nicht. Im ungünstigsten Fall kommt Ihr Brief nach einiger Zeit mit dem Vermerkt “unbekannt verzogen” an Sie zurück. Aber eben nur, wenn Sie Ihren Absender angegeben haben. Und dann wissen Sie, dass die Post den Adressaten nicht erreicht hat. Ohne Absender landet Ihr Schreiben (vermutlich) im Müll. Oder sonstwo. Und Sie wissen gar nichts, wundern sich nur, weil keine Antwort kommt. Eher ungünstig, da nervenaufreibend.
Schreiben Sie an einen Gefangenen, der sich noch in Untersuchungshaft (U-Haft) befindet, so wundern Sie sich bitte nicht, falls es einige Wochen dauert, bis Sie von ihm eine Antwort erhalten. Das ist völlig normal. Briefe an und von U-Gefangenen wandern zum Zwecke der Zensur über den Schreibtisch entweder des Haftrichters oder des ermittelnden Staatsanwaltes. Und dort hat man oftmals Wichtigeres zu tun, als banale Gefangenenpost zu lesen.
Ein Brief an einen U-Gefangenen nimmt etwa folgenden Weg:
Er wird durch die deutsche Post AG an die JVA ausgeliefert, in der der Gefangene einsitzt. In der Poststelle der JVA wird geprüft: U-Haft oder Strafhaft? Post an U-Häftlinge leitet die JVA, wie oben erwähnt, an das für den Gefangenen zuständige Gericht oder an die betreffende Staatsanwaltschaft weiter. Das kann dauern. Kommt Ihr Brief nach einer Weile in der dortigen Poststelle an, muss er wiederum erst noch den zuständigen Richter oder Staatsanwalt erreichen. Das dauert wieder eine Weile. Irgendwann wird Ihre Post zensur gelesen. Anschließend nimmt der Brief denselben Weg zurück in die JVA. Sie sehen: viel Bürokratie. So kommt es schon mal vor, dass eine Postsendung drei oder vier Wochen von Ihnen zum Gefangenen unterwegs ist – und die Antwort ebenso lange. Mein Tipp: lernen Sie Geduld. Sie werden sie brauchen.
Post, die an Strafgefangene adressiert ist, erreicht den Empfänger deutlich schneller: meist innerhalb von ein, zwei Tagen. Solche unter dem Namen des Inhaftierten an die JVA-Adresse gesandte Briefe werden in der dortigen Poststelle lediglich zensur gelesen, oftmals nicht mal das. In der Regel werden sie noch am Tag des Eintreffens in der JVA an den Gefangenen weitergeleitet. Senden Sie einen Brief also an einem Montag ab, so können Sie davon ausgehen, dass der Strafgefangene ihn an Dienstag oder Mittwoch in Händen hält. Umgekehrt – von drinnen nach draußen – geht es ebenso schnell.
Oben schrieb ich, dass ein- und ausgehende Post zensur gelesen wird. In U-Haft ist das immer so, in Strafhaft wird es in den meisten JVAs auch so gehandhabt, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen. Es gibt JVAs, die ein- und/oder ausgehende Post verschlossen weiterleiten. Ich selbst habe so etwas allerdings nie erlebt und weiß davon nur durch Hörensagen. Am besten erkundigen Sie sich telefonisch bei der betreffenden JVA, wie dies Überwachung der Post dort bei Strafgefangenen gehandhabt wird. Man gibt Ihnen sicherlich gerne Auskunft.
Was müssen Sie sich unter “Briefzensur” bzw. “Postkontrolle” konkret vorstellen?
Ihre Briefe an den Gefangenen werden geöffnet und zunächst auf etwaige erlaubte bzw. unerlaubte Beilagen kontrolliert. Zu den erlaubten Beilagen zählen in der Regel u.a. Briefmarken und Bilder.
Offiziell erlaubt sind nur Briefmarken in Höhe des anfallenden Rückportos, damit der Gefangene Ihnen auch wirklich antworten kann. Die meisten JVAs, die ich kennen lernen durfte, sahen das allerdings nicht zu eng: auch zehn Briefmarken in einem Brief durchliefen die Postzensur ohne Problem. Übertreiben Sie es mit der Menge aber besser nicht, da die JVA durchaus das Recht hat, zu viel beigelegte Briefmarke dem Gefangenen vorzuenthalten. Die überzähligen Marken werden dann einbehalten und bis zur Entlassung bei seiner persönlichen Habe in der Effektenkammer aufbewahrt. Undc davon hat niemand etwas.
Bilder können Sie meiner Erfahrung nach in unbeschränkter Menge beilegen. Aber Vorsicht: schicken Sie keine Polaroid-Aufnahmen! Selbige bestehen ja aus zwei Schichten, zwischen denen etwas verborgen sein könnte, beispielsweise Drogen. Manche JVAs geben Polaroids grundsätzlich direkt zur Habe des Gefangenen in die Kammer. Andere JVAs schneiden mit Zustimmung des Adressaten eine Seite des Polaroids auf, um zwischen die Schichten schauen zu können. Anschließend händigt man dem Inhaftierten das Bild aus. Nachteil: aufgechnittene Polaroidaufnahmen bleichen äußerst schnell aus.
Auch Geldscheine dürfen Sie im Normalfall beilegen. Diese werden dem Gefangenen aber selbstverständlich nicht ausgehändigt. Stattdessen wird der Wert seinem JVA-Konto gutgeschrieben. So kann er diese Summe z.B. für den Einkauf verwenden, falls andere Bestimmungen dem nicht entgegen stehen (es würde jetzt zu weit führen, an dieser Stelle auf diese “anderen Bestimmungen” näher einzugehen…).
Mein Tipp für die Strafhaft: Rufen Sie in der jeweiligen JVA an und erkundigen Sich sich persönlich, welche Beilagen in welchen Mengen erlaubt sind. In U-Haft entscheidet meiner Erfahrung nach der Haftrichter bzw. Staatsanwalt im jeweiligen Einzelfall.
Nicht erlaubt sind u.a. Beilagen, die die Sicherheit und Ordnung der JVA gefährden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Drogen jeder Art. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass mir kleine weihnachtlich aussehende Aufkleber, ein kleiner Taschen-Jahreskalender oder ein ca. 10 cm großer Weihnachsstern aus Bast, den mir meine Großmutter mitgeschickt hatte, nicht ausgehändigt wurden – nicht wegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, sondern weil diese Dinge nicht vorher (!) auf einen entsprechenden Antrag des Gefangenen hin genehmigt worden waren. Andererseits wurde mir in der bayerischen JVA S. einmal ein aus dem Ausland zugesandtes ungenehmigtes dickes Tour-Book (= ein Heft über eine Konzerttour, das man bei Rock-Konzerten quasi als Erinnerung kaufen kann…) anstandslos ausgehändigt wurde. Sie sehen, feste Regeln gibt es diesbezüglich nicht unbedingt.
Aber nun zurück zur Briefzensur bzw. zur Postkontrolle.
Nach der Inhaltskontrolle erfolgt die Textkontrolle. Das heißt: die Post wird – mehr oder weniger genau – gelesen: meiner Erfahrung zufolge in U-Haft genauer, in Strafhaft weniger genau.
Befindet sich der Gefangene noch in Untersuchungshaft, könnte es schließlich sein, dass er oder sein(e) Briefpartner wichtige verräterische Äußerungen zur Tat abgeben. In diesem Fall darf das Gericht den Inhalt des Brief kopieren, zur Ermittlungsakte nehmen und im späteren Strafverfahren verwenden – es ist sogar möglich, einen solchen Brief anzuhalten, das heißt: zu beschlagnahmen und nicht an den Adressaten (= Sie oder den Gefangenen) weiterzuleiten. Kurzum: Seien Sie inbesondere in U-Haft sehr vorsichtig mit allem, was Sie an den U-Häftling schreiben! Meiden Sie gewisse Themen! Besprechen Sie diese lieber persönlich beim Besuch, falls die dort bestehende akustische Überwachung es ermöglicht.
Befindet sich der Gefangene bereits in Strafhaft, so interessiert sich die JVA bei der Durchführung der Textkontrolle in erster Linie für alles, was die Sicherheit und Ordnung der Anstalt beeinträchtigen könnte (z.B. Fluchtpläne; Pläne, etwas Unerlaubtes in die JVA hinein zu schmuggeln; Beleidigung von JVA-Personal; nicht zutreffende Schilderung der Lebensverhältnisse in der JVA; usw.) – aber auch die sozialen Verhältnisse des Gefangenen werden abgecheckt, beispielsweise die Art der Beziehung zu den Eltern, Geschwistern, Kindern oder (s)einer Partnerin, so er denn eine hat. Schließlich stehen im Laufe der Haftzeit irgendwann einmal Lockerungen an (ausgang, Urlaub), und da möchte die JVA natürlich wissen, wem sie den Gefangenen anvertraut und wie stabil die besagte Beziehung ist. Dies nur als Anriss der Thematik. Bitte denken Sie selbst weiter.
Auch in Strafhaft kann ein- und ausgehende Post angehalten und so dem Adressaten komplett vorenthalten werden. Dazu ermächtigt das StVollzG die JVA. Ich selbst habe so etwas bei meiner privaten Post aber nie erlebt. (zum Anhalten von Post an Behörden: siehe hier!). Erlebt hingegen habe ich immer wieder mal, dass Briefe von mir kopiert wurden. Die Kopien kamen zu meiner Vollzugsakte, die Briefe selbst wurden danach weitergeleitet.
Sie sehen: Bei diesem Thema, das ich hier weiß Gott nicht erschöpfend behandeln kann, gibt es die unterschiedlichsten (unerwarteten) Fallstricke. Falls Sie noch Fragen dazu haben, bitte stellen Sie sie auf dieser Seite – so profitieren alle Leser davon.
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Hallo Lana,
Du kannst den Brief natürlich auch ohne Angabe des Absenders abschicken.
Vollzugsteilnehmer
Ich sitze seid 2jahren in haft in der jva tegel berlin. wie kann ich schreiben? mit handy … die justiz behandelt die hâftlinge einfach nur scheiße,,
Wenn ein freund bruder cousen in haft sitzt schreibt ihn ein brief im monat damit sich die hâftlinge auch mal freuen. ist ein anderes gefühl… Weitere fragen beantworte ich euch gerne wie hier das leben ist…
wir sind auch ein teil der geselschaft… frohes neues jahr an alle hâftlinge
Freiheit ist das wichtigste im leben…