uneidliche Falschaussage

In eigener Sache habe ich heute mal schnell eine Frage an etwaige hier mitlesende Rechtskundige. Ich hätte gerne Folgendes sicher gewusst:

Wann verjährt eine falsche uneidliche Zeugenaussage vor Gericht? Oder anders formuliert: Welche Verjährungsfrist gilt im Falle einer uneidlichen Falschaussage durch einen Zeugen im Rahmen einer Hauptverhandlung?

Bitte keine Ausschweifungen über irgend welche Gründe, die eine Verjährung hemmen oder unterbrechen können. Solche Ausführungen sind hier nebensächlich.

Von der Antwort auf diese Frage hängt ab, ob ich den nächsten Beitrag schreibe, dessen Rohfassung ich schon im Kopf habe.

P.S.:
Geantwortet werden sollte bitte über die Kommentarfunktion, gerne auch unter Verwendung weiterführender Links. Danke.

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3 Kommentare zu “uneidliche Falschaussage”

Kommentar(e) unten lesen oder selbst kommentieren...

  1. Ein Staatsanwalt sagt:

    Uneidliche Falschaussage verjährt nach 5 Jahren, wenn die Verjährung nicht gehemmt wird (absolute Verjährungsfrist: 10 Jahre), Meineid erst nach 20 Jahren.

    Siehe hier in Verbindung mit hier. (Und hier zum Thema Verjährungsunterbrechung.)

  2. MacKaber sagt:

    Gem. §§78 Abs. 3 Nr. 4, 153 StGB in 5 Jahren.

  3. Ich bedanke mich recht herzlich bei beiden Kommentatoren.
    Meinen nächsten Beitrag werde ich demnach unbesorgt veröffentlichen können.

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