Therapie

Unter freundlicher Mithilfe meines Bewährungshelfers Herrn T.* habe ich nun in einer angrenzenden Großstadt einen passenden Therapeuten gefunden, der sich noch dazu bereit erklärte, mich zu betreuen.

Insbesondere Letzteres ist nicht unbedingt selbstverständlich, könnte es doch (rein theoretisch…) passieren, dass so ein Psychologe plötzlich mit vollem Namen groß in der Zeitung steht, weil der ihm anvertraute Straftäter trotz oder gar während der Therapie (!) einschlägig rückfällig geworden ist – so etwas soll vorkommen. Doch davon ist bei mir ja Gott sei dank nicht auszugehen. Und so pendle ich jetzt ein Mal pro Woche hin und her. Auch nachher wieder. Mein nächster Termin ist um 18 Uhr.

Herr M.*, mein (neuer) Therapeut, wollte zu Beginn wissen, ob ich denn irgendwelche Gutachten hätte, die über mich erstellt worden seien. Dies wäre hilfreich, da er so besser ersehen könne, auf welchem Stand ich damals war. Leider konnte ich ihm spontan nur meine fast 16 Jahre alten Verfahrensgutachten anbieten, doch das war nicht sonderlich zielführend. Daher versuchte ich, meiner während der Haftzeit erstellten Lockerungsgutachten habhaft zu werden.

Zwei solche Gutachten sollten damals dazu dienen, meine Geeignetheit für Ausgänge und Urlaube aus der Haft zu überprüfen. Ich selbst durfte sie in Anwesenheit meines JVA-Psychologen nur auszugsweise lesen bzw. kurz überfliegen. Als Grund dafür wurde mir sinngemäß genannt:

Wenn Sie zu viel über die Defizite erfahren, die aus Sicht des externen Gutachters bei Ihnen noch bestehen, können Sie uns aufgrund Ihrer ausgeprägten Intelligenz viel leichter erfolgreich manipulieren…

Das sah ich damals einerseits auch ein. Offenbar wollte man mit dieser Grundeinstellung weiteren möglichen Fällen wie diesem vorbeugen:

* * *

* * *

Andererseits fand ich dieses verheimlichende Vorgehen auch etwas seltsam, um nicht zu sagen: tendenziell kontraproduktiv. Denn: Wie soll man erfolgreich an sich und seinen (restlichen) Fehlern arbeiten (können), wenn einem niemand sagt, wo genau sie liegen? Die meisten Menschen sind mit einer zutreffenden Selbstanalyse schließlich völlig überfordert. Doch dies nur nebenbei, quasi als kleiner gedanklicher Exkurs.

Inzwischen jedenfalls habe ich die Zusage meines ehemaligen JVA-Therapeuten, er werde Kopien meiner inzwischen gut sieben Jahre alten Lockerungsgutachten fertigen und diese meinem jetztigen Therapeuten zukommen lassen. Dazu brauchte er von mir neben der entsprechenden Einverständniserklärung auch eine Entbindung von der Schweigepflicht. Beides gab ich ihm gerne, erhöht dies jetzt immerhin die Chance, dass ich nach all den Jahren nun doch noch eigene Kopien der Gutachten bekomme. Nämlich über den Umweg über meinen jetzigen Therapeuten.

Mein Freundin und ich werden uns beim Lesen bestimmt sehr beömmeln.

(* alle Namen verfremdet)

-.-

Falls Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, können Sie sich in Form einer kleinen Spende via PayPal für meine informative Tätigkeit bedanken.

-.-

Hinterlassen Sie einen Kommentar:

NEU – NEU – NEU – NEU – NEU

 

Das neue Portal für

 

Angehörige
von
Gefangenen:

 

Knast-Info

 

NEU – NEU – NEU – NEU -NEU