Es begab sich im Juni 2003 in der bayerischen JVA M. Ich hatte bereits seit längerer Zeit weitreichende Vollzugslockerungen und war nicht nur ausgangs-, sondern auch urlaubsberechtigt. Allerdings hatte ich nicht den Status eines Freigängers.
Regelurlaube wurden normalerweise nur übers Wochenende genehmigt, und zwar ein Mal pro Monat, von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag. In meinem Fall lauteten die Bestimmungen zu Anfang wie folgt:
- Urlaube durfte ich nur bei meinen Eltern verbringen
- meine Eltern mussten mich freitags persönlich abholen und sonntags persönlich zurückbringen
- Verbot der Einnahme von Drogen und brauschender Mittel aller Art (z.B. Alkohol)
- Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen
Ich hatte bereits -zig unbegleitete Ausgänge und einige Urlaube ohne jede Beschwerde hinter mich gebracht, da stand ein Event an, auf das ich mich schon über ein halbes Jahr lang wie ein Kind gefreut hatte. Nämlich ein Open Air Konzert im örtlichen Fußballstadion. Der Künstler, der mit seiner Band auftreten sollte, ist weltweit bekannt, und seit den 80er Jahren war ich ein Fan von ihm. Live on stage hatte ich ihn auch schon einige Male erlebt.
Als ich von diesem Konzert ein gutes halbes Jahr zuvor erfahren hatte, hatte ich mir sofort zwei (teure) Karten für den Innenraum besorgt – heimlich, über meine Eltern und noch ohne Wissen der JVA. Zum damaligen Zeitpunkt war mir klar gewesen, dass ich Monate später – also am Tag des Konzerts – auf alle Fälle urlaubsberechtigt sein würde. Und so war es dann ja auch.
Also beantragte ich im Mai zwei Tage ganz normalen Regelurlaub für Juni: einen Tag Urlaub für den Tag des Konzerts, einen zweiten Tag Urlaub für den Tag danach. Ungeschickterweise sollte der Gig allerdings nicht am Wochenende, sondern mitten unter der Woche stattfinden. Naiv wie ich war, gab ich dabei natürlich auch wahrheitsgemäß an, dass ich am Abend des ersten Urlaubstages das besagte Konzert besuchen wollte. Schließlich musste ich ja irgendwie die Abweichung von der Regel erklären, dass ich Urlaub also nicht für ein Wochenende, sondern für zwei Tage in der Wochenmitte haben wollte. Gleichzeitig gab ich an, dass dieser Urlaub anstelle des monatlichen Wochenendurlaubs stattfinden sollte.
Allerdings wurde bald klar, dass ich besser hätte lügen oder eine andere plausible Geschichte hätte erfinden sollen. Denn nach Kenntnisnahme meines Begehrens wurden die verantwortlichen Entscheider in der JVA M. reichlich nervös. Oder anders gesagt: sie waren irritiert. Somit wurde mein Antrag abgelehnt. Ohne weitere Begründung.
Ich wäre aber nicht ich, wenn ich nicht nachgefragt hätte. Und so erfuhr ich sinngemäß Folgendes:
Ein Open Air Rock Konzert sei ja prinzipiell erst mal etwas sehr Gefährliches. Man weiß vorher nie, was bei einem solchen Konzert passiert und wie die Stimmung sich entwickelt. So könnte es sein, dass plötzlich halbnackte Frauen tanzen, und angesichts der Tatsache, dass ich ja seit Jahren keinen engeren Kontakt mehr zum anderen Geschlecht gehabt hätte… No comment… Es wäre aber auch möglich, dass es zu Gewalttätigkeiten kommt, in die ich mit hineingezogen und dabei vielleicht auch noch fotografiert werden würde – und die JVA möchte sich nun mal nicht der Gefahr einer Schlagzeile wie dieser aussetzen: “Massenschlägerei beim Open Air Konzert – vorbestrafter Schwerverbrecher auf Urlaub mitten drin!“. Und so weiter und so fort… Die üblichen Klischees halt, mit denen ich in meinem Fall nicht unbedingt gerechnet hatte…
Doch so schnell gab ich nicht auf. Dazu war mir das Konzert zu wichtig. Also bot ich der JVA Folgendes an, um die (angeblich) bestehenden Bedenken auszuräumen: Eine in der JVA bekannte und geschätzte so genannte “Ehrenamtliche Betreuerin” würde mich zum Konzert begleiten, also an der JVA abholen, mit mir das Konzert besuchen und mich anschließend wieder zurückbringen. Eine zweite Eintrittskarte hatte ich ja…
Ergebnis: Nein, so geht das nicht. Schließlich würde ich nach dem Konzert sehr spät zurückkommen, und der Nachtdienst der JVA sei zu dieser Uhrzeit nicht (mehr) in der Lage, mich zu meinem Zellentrakt und Haftraum zu bringen. Die diensthabenden Beamten hätten Wichtiges zu tun (Anm.: Was denn wohl?! Karten spielen? Fernsehen? Kaffee trinken?).
Also schlug ich vor, mir eine Übernachtung im so genannten Freigängerhaus zu genehmigen. Dort ist rund um die Uhr ein Beamter anwesend, der bei Bedarf mal kurz die Türe aufschließt. Ich kannte das Freigängerhaus schon von zwei, drei etwas “anderen” Urlauben (das heißt: ohne die eingangs beschriebene Regelung mit meinen Eltern…) und war mit den dortigen Bedingungen vertraut – z.B. auch damit, dass es dort massenhaft unbelegte Hafträume gab. Die vorgeschlagene Ehrenamtliche Betreuerin könnte mich persönlich dort abliefern.
Nun, liebe Leser, Sie werden wissen, was folgte: nämlich eine erneute Ablehung meines Antrags. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass im Freigängerhaus am gewünschten Tag alle Zellen belegt seien. Spätestens in diesem Moment war mir klar: Man wollte meinen Antrag prinzipiell nicht genehmigen (vermutlich um keinen Bezugsfall zu schaffen, auf den andere Gefangene sich hätten berufen können; das ist oft der Hintergrund abschlägig beschiedener Anträge…). Dies bestätigte sich, als ich ein paar Wochen später zweimal im Freigängerhaus übernachtete, scheinheilig interessiert den anwesenden Beamten nach der Belegungssituation am soundsovielten Juni ausfragte und erfuhr, dass mehrere Hafträume frei gewesen waren.
Tja, so läuft’s, in der lieben (bayerischen) Justiz. Auf die Zähne beißen und durch.
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